Liebe Mitglieder!
Die mit Montag, 7. 12. 2020, 00 Uhr, in Kraft tretende neue Verordnung bringt kleine Lockerungen für den Sportbereich mit sich.
- Outdoor-Sportstätten dürfen wieder öffnen, es müssen jedoch 10 m2 pro Person zur Verfügung stehen
- Sport ist nun auch wieder mit maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten (zuzüglich maximal 6 Kinder/Minderjähriger, denen gegenüber Aufsichtspflicht besteht) möglich, 1 m Abstand ist jedoch verpflichtend
- Die Ausnahme für SpitzensportlerInnen bleibt wie bisher
Die ab 7. 12. 2020 gültige Verordnung finden Sie hier...
Der
YCP Vorstand
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