Liebe Segler!
Nach intensivem Austausch mit Sport-Austria konnten für den Sport unverhältnismäßige Auflagen noch wegdiskutiert bzw. in der aktuell gültigen COVID-19-Öffnungsverordnung eingearbeitet werden.
Für den Vereins- und Veranstaltugsbetrieb bedeutet das:
- Aushang der Zutritts- und Verhaltensregeln am Sportgelände ist an allen möglichen Zugangspunkten (land- und seeseitig) kenntlich zu machen
- Für Personen, die am Vereinsgelände mit anderen Personen interagieren gilt die 3G-Regelung - „genesen, getestet, geimpft“). Für Veranstaltungen ist der Nachweis im Rahmen der Registrierung zu kontrollieren!
- Präventionskonzepte und Covid-19 Beauftragter jedenfalls notwendig
- Contact-Tracing System für alle Personen, die sich länger als 15 Minuten am Vereinsgelände aufhalten bereitzustellen!
Alle Informationen auf zum nachlesen und Download (PDF, 656 KB).
Euer OeSV-Team
OeSV Service-Office
Österreichischer Segel-Verband
Der Covid-Beauftragte für den YCP ist Dr. Karl-Heinz Kristen.
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