Johann GottwaldLiebe Mitglieder!

Es ist wieder so weit, mit dem Termin des „Absegelns“, 21. 9. 2024, wird wie alle Jahre die Parkordnung auf den Parkplätzen (Mietparkplätze 1–50) aufgehoben. Ausgenommen sind die Kabanenparkplätze (51–84) und die Ganzjahresparkplätze (86–98).


Die Ordnung zum Boote abstellen ist wie alle Jahre an der Ostseite, beginnend von Süd nach Nord. Die Westseiten sind generell freizuhalten und sollen nur nach Absprache verstellt werden. Das Nord-Areal ist ebenfalls freizuhalten, auch hier gilt eine Ausnahme nur nach Absprache mit mir. Bitte auch den Bereich vor dem Krahn/Clubhaus freihalten!

Und wichtig, das Parken auf den Mietparkplätzen ist während dieser Zeit nur jenen Mitgliedern erlaubt, die einen Mietparkplatz haben!

Mast und Schotbruch
Euer Johann
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