Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 2. April 2020, mit der anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus das Betreten von Seebädern, Stegen, Seehütten und Hafenanlagen bei Gewässern untersagt wird.
Wir bitten alle Mitglieder dies zu beachten und hier könnt ihr das Landesgesetzblatt downloaden.
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