Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 16. April 2020, mit der anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus das Betreten von Seebädern, Stegen, Seehütten und Hafenanlagen bei Gewässern untersagt wird
Wir bitten alle Mitglieder dies zu beachten und hier könnt ihr das Landesgesetzblatt vom 16. 4. 2020 downloaden.