Update Verhaltensregeln

Liebe Seglerinnen und Segler, Liebe Surferinnen und Surfer!


Für den Sport gab es mit der letzten Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung vom 13. Juni 2020 maßgebliche Neuerungen. In Bezug auf unsere Sportart mit unterschiedlichen Bootstypen und unterschiedlicher Intensität der Sportausübung erfordert dies weiterhin unterschiedliche Betrachtungsweisen.

Die geltenden Regelungen beziehen sich vornehmlich auf die Einhaltung von Mindestabständen zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben. Es soll verhindert werden, dass eine Ansteckung über die Atemluft erfolgt. Die im Segelsport naturbedingt starke Luftströmung durch den Wind und die damit verbundene schnelle Auflösung von Virenkonzentrationen ist demnach bei der Auslegung des jeweiligen Verordnungstextes angemessen berücksichtigt worden. Das Ministerium folgt unserer Ansicht, dass wir uns beim Segeln im öffentlichen Raum bewegen und daher ein Abstand von 1 Meter einzuhalten ist. Dieser 1 Meter-Abstand ist beim Segeln in sportartspezifischer Anwendung dann relevant, wenn Sie einander gegenübersitzen oder während Manövern die Abstände unterschritten werden könnten. In diesen Fällen sollte zur Minimierung des Infektionsrisikos auf einen Mund-Nasen-Schutz zurückgegriffen werden. Es wurde uns auch eine neue Verordnung angekündigt, die dem Segelsport weitere Lockerungen ermöglichen wird. Diese soll in einer Woche bekannt gegeben werden.

Verhaltensregeln Update
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