Liebe Seglerinnen und Segler, Liebe Surferinnen, Surfer und Kiter!
Die am 12. September 2020 veröffentlichte COVID-19-Lockerungsverordnung bringt mit 14. September 2020 neue Regeln für das Verhalten auf Sportstätten.
Veranstaltungen ohne Sitzplatzzuweisung im Außenbereich sind auf 100 Personen begrenzt (exkl. Veranstaltungspersonal).
Veranstaltungen ohne Sitzplatzzuweisung im Innenbereich sind auf 50 Personen begrenzt (exkl. Veranstaltungspersonal).
Was bedeuten die Verschärfung ab 14. September 2020?
In Clubräumlichkeiten ist unbedingt ein Mund- Nasenschutz zu tragen und eine Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten. Segeln ist sowohl im Freizeitbereich als auch im Regattabetrieb weiter ohne Einschränkungen möglich. Weiterhin bleiben jedoch die „COVID-19 SICHERHEITSMASSNAHMEN & -REGELN“ des OeSV in der jeweils aktuellen Fassung in der Wettfahrtordnung verankert, da auch auf zukünftige Verordnungen schnell reagiert werden muss.
Verhaltensregeln Update downloaden (PDF, 630 KB)